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Ihr Spezialist wenn es um Montage und Service geht

Firmenanschrift für Geschäftskunden in Deutschland

Anlagentechnik Sikora GmbH

Schmachtenberger Str. 31

63933 Mönchberg

 

 

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Geschäftsführer: Maik Sikora

HRB 14941

Steuernummer:  204/104/00082 bis 31.12.2018 ab 1.1.2019 folgt eine neue

UID Nr.: DE 260430346 bis 31.12.2018 ab 1.1.2019 folgt eine neue

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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns der Anlagentechnik Sikora GmbH im Folgenden "wir" genannt, und den Verbrauchern und Unternehmern, die unser Angebot nutzen (im Folgenden "Kunde" genannt). Die AGB betreffen unter anderem die Nutzung der Website www.atsikora.de sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in eine Geschäftsbeziehung treten.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich; anders lautende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, insoweit sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4 Unsere AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden. Es bedarf zur Einbeziehung keiner besonderen Vorlage.

1.5 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB schriftlich niedergelegt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Unser Angebote im Internet, per Fax, per Email oder in schriftlicher Form stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunde dar, bei uns Waren und Dienstleistungen zu bestellen. 

2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Waren und Dienstleistungen im Internet, per Fax, per Email oder in schriftlicher Form gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. 

2.3 Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Arbeitstagen ohne Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Nach schriftlicher Ablehnung innerhalb 4 Tagen gilt das Angebot als abgelehnt.

2.4 Unsere Angebote sind freibleibend..

2.5 Unwesentliche Abweichungen von den in Webseiten, Prospekten, Katalogen, Preislisten und der in anderen zum Angebot gehörenden Unterlagen gemachten Angaben bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese technisch bedingt sind und die Funktion der angebotenen Waren nicht nachhaltig beeinträchtigen, es sei denn, die Angaben werden ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

3.1 Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse oder auf Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Mangels besonderer Vereinbarunge ist die Zahlung Bar ohne jeden Abzug frei unserer Firma zu leisten und zwar: ein Drittel Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, ein Drittel 8 Tage vor Beginn der Montage, der Restbetrag innerhalb 8 Tagen bzw. nach Beendigung der Hauptmontage

3.2 Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.

3.3 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. 

3.4 Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3.5 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.6 Erfolgt die Lieferung oder Aushändigung der Ware ausnahmsweise ohne vorherige Auftragsbestätigung, so ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug bei Lieferung bzw. Aushändigung fällig.

3.7 Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, z.B. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Anzeichen für eine bevorstehende Zahlungseinstellung (Nichteinhaltung von Zahlungszielen etc.), so werden unsere Forderungen, unabhängig von der Laufzeit etwa Hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel bzw. gewährter Zahlungsziele, sofort fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Bei der Zusammenarbeit mit Nachunternehmern verpflichten diese sich bei eintreten der o.g. Umstände alle Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Fa. Anlagentechnik Sikora Ltd. unter Schadensersatzanspruch unsererseits zu unterlassen. Es gelten Sondervereinbarungen mit dem sich der Nachunternehmer verpflichtet mit der Fa. Anlagentechnik Sikora GmbH den Auftraggeber / Kunden Inkassomäßig zu verfolgen. Hierbei liegt die Kostenverteilung zu gleichen Teilen

3.8 Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen. Sofern in unserem Angebot die Preise anderer Valuta wiedergegeben werden, ist bei Zahlung für die Umrechnung der amtliche Euro-Kurs der Devisenbörse in Frankfurt am Main (12:00 UHR MEZ) für den Tag zugrunde zu legen, an dem durch uns die schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist.

3.9 Die Hereingabe von Wechsel bedarf unserer Zustimmung. Ist die Zahlung per Wechsel vereinbart, so erfolgt unsererseits die Annahme des Wechsels nur erfüllungshalber Wechselspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.10 Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, etwaige bereits bestellte Lieferungen oder etwaige zugesagte Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche zurückzubehalten.

3.11 Der Kunde ist nur im Fall der schriftlichen Zustimmung oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zur Aufrechnung berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung der Zurückbehaltungsrechte nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.12 Bei der Vereinbarung von Teillieferungen ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung Teilzahlungen zu erbringen in Höhe des Betrages, der dem Wert der Teillieferung im Verhältnis zur Gesamtlieferung entspricht.

3.13 Wir sind berechtigt seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

3.14 Für Lieferungen und Leistungen an Kunde im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.

3.15 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle Zahlungen und für alle empfangenen Wechsel unser Geschäftssitz in Mönchberg.

§ 4 Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Wir behalten uns vor, eine Teillieferung zu erbringen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft ist.

4.2 Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Bestellung angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle

Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.

4.3 Bei Anlieferung der Ware durch Spedition erfolgt die Entladung der Fahrzeuge durch den Kunden.

4.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die Lieferung der Ware unser Geschäftssitz in Mönchberg.

§ 5 Lieferzeit

5.1 Wir liefern auf dem schnellsten Wege per Post, Paketdienst oder Spedition. Die aktuellen Lieferzeiten werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, erfolgt der Versand nicht vor Erhalt des Kaufpreises.

5.2 Erst nach Abklärung aller rechtlichen und technischen Fragen beginnt der Lauf der von uns angegebenen Lieferfrist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, eine ggf. erforderliche Bau-/Betriebsgenehmigung einzuholen.

5.3 Darüber hinaus setzt der Lauf der Lieferfrist voraus, dass der Kunde seine fälligen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleiben vorbehalten.

5.4 Der Beginn des Laufs der von uns angegeben Lieferfrist setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der hierfür erforderlichen Obliegenheiten des Kunden (z.B. Einholung der Genehmigung oder Freigabe von Zeichnungen etc.) voraus.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Insoweit erforderliche Sonderleistungen werden zum Stundennachweis berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.6 Bei den vereinbarten "ca.-Fristen" behalten wir uns die Einräumung einer Nachfrist vor. Wird von uns von einer solchen Nachfrist Gebrauch gemacht, muss diese möglichst frühzeitig angezeigt werden. Zudem darf die Nachfrist einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten. Nachfolgende Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.

5.7 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Schlechtwetterlagen (z.B. bei Montagen) und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben. Hierbei ist unerheblich, ob sie bei uns, einem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten.

5.8 Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung unmöglich oder dauert das dadurch bedingte vorübergehende Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann nach Ablauf der vier Wochen eine Erklärung von uns darüber verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.9 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit beruht. Ein solches Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise Eintretenden Schaden begrenzt, jedoch maximal die Auftragssumme.

5.10 In den Fällen der Ziffern 5.2, 5.3 und 5.4 dieser AGB hat der Kunde für den Zeitraum der Zurückbehaltung oder Behinderung der Ausführung der Werkleistung für eine gegebenenfalls erforderliche Zwischenlagerung unserer Waren und Verarbeitungsmaterialien zu sorgen. Der Kunde trägt die Kosten für die Zwischenlagerung. Vor einer solchen Zwischenlagerung hat eine Teilabnahme durch den Kunden zu erfolgen, in der, der Kunde die ordnungsgemäße Verarbeitung der Materialien abzunehmen hat. Solange eine solche Teilabnahme nicht erfolgt, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Eine weitere Leistungserbringung unsererseits kann für den Zeitraum des Annahmeverzuges verweigert werden (§320, Abs. 1, BGB).

§ 6 Gefahrübergang

6.1 Erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald wir den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

 

6.2 Bei Lieferung der Ware durch uns, durch Aufstellung und Montage beim Kunden erfolgt der Gefahrübergang mit Bereitstellung der Ware an dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Ort der Lieferung.

6.3 Verzögert sich die Lieferung oder der Versand der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung, insbesondere die Gefahr einer Beeinträchtigung der Qualität durch längere Lagerung im Freien, mit Erhalt der Lieferbereitschaft bzw. Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Versand, Verpackung

7.1 Bei einem Versand durch uns steht uns die Auswahl des Transportmittels frei, soweit nicht in der Auftragsbestätigung eine besondere Vereinbarung vorgesehen ist. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte bzw. beschleunigte Versandart trägt der Kunde, auch wenn wir Frachtkosten übernehmen.

7.2 Für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die von uns gelieferte Ware an unseren Geschäftssitz in Mönchberg zurückzugeben, sofern er die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat.

7.3 Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns verwendeten Transport- und Umverpackungen, sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns wünscht, an unseren Geschäftssitz in Mönchberg innerhalb der betriebsüblichen Zeiten zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nur dann von uns zurückgenommen, wenn sie gereinigt, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sind. Gerät der Kunde mit der Erfüllung dieser Verpflichtung in Verzug, hat er die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten für die Entsorgung zu tragen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehenden Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zulässig. Die Einstellung einzelner Forderungen in laufende Rechnungen oder Saldobeziehungen und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Sache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8.2 Wird Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Kunden, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen begrenzt auf die Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines dritten eingebracht, so tritt uns der Kunde schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehende abtretbare Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich des Rechtes auf Einräumung einer erstrangigen Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.4 Sofern der realisierbare Gesamtwert der uns eingeräumten Sicherheiten 120% unserer noch offenen Restforderungen gegen den Kunden nicht nur vorübergehend übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten in der übersteigenden Höhe freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Preise

9.1 Der jeweils angegebene Preis für unsere Waren und Dienstleistungen versteht sich als Nettopreis zuzüglich  Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich anders Angeboten worden ist.

9.2 Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere auf Grund von Materialkosten, der Erhöhung von Rohstoffpreisen, Hilfsstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Frachten oder öffentliche Abgaben eintreten. Die Änderung dieser Kosten werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

9.3 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 10 Rücktritt

10.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

10.2 Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Wir tragen Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

11.2 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für uns und den Kunde ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

11.3 Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.

11.4 Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, können wir vom Kunde Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

11.5 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns.

11.6 Für normalen Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen an der Ware und für Fehler durch unsachgemäße Veränderungen oder unsachgemäße Inbetriebsetzung oder Instandsetzung durch den Kunden oder einen Dritten haften wir nicht.

11.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften wegen eines Mangels nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

11.8 Garantien über die Beschaffenheit der Ware müssen als solche ausdrücklich von uns gekennzeichnet sein. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantie oder Zusicherung durch uns, wenn dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

11.9 Für Konstruktionen, die nicht von uns montiert wurden und abweichend von der Montageanleitung zusammengebaut sind, wird keine Gewähr für den vorgesehenen Betrieb übernommen. Technische Daten gelten nur bei einer Montage nach unseren Angaben.

§ 12 Haftungsbeschränkung

12.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. In den beiden letztgenannten Fallgruppen haften wir auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, jedoch maximal der Auftragssumme. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

12.2 Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Angebotes.

§ 13 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. In Ausnahmefällen holen wir zur Bonitätsprüfung vor der Lieferung Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei ein. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben. Der Kunde erteilt mit Zustandekommen des Vertrages hierzu seine Zustimmung.

§ 14 Mängelrügen

14.1 In Anlehnung unserer Rügeobliegenheiten gegenüber dem Spediteur bzw. Frachtführer sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt der Ware, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Sichtbarwerden, zu rügen.

14.2 Bei Versand der Ware hat der Kunde zudem selbst jede Beschädigung bzw. Beanstandung unverzüglich dem zuständigen Spediteur bzw. Frachtführer anzuzeigen bzw. sich bestätigen zu lassen.

14.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.

§ 15 Urheberrechtschutz

15.1 Konstruktionsunterlagen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstigen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags gefertigten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Jedwedes Urheberrecht steht uns zu. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

15.2. An den von uns erarbeiteten Konstruktionen, Anlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Anleitungen, Texten, und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen an den Kunden - gleich aus welchem Anlass ausgehändigt wurden. Sie sind auf Verlangen zurück zugewähren und dürfen Dritten - ohne unsere schriftliche Zustimmung - nicht zugänglich gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind nicht erlaubt.

§ 16 Gerichtsstand

16.1 Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sowie hinsichtlich seiner Entstehung und seiner Wirksamkeit, unser Firmensitz in Mönchberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden nach unserem Ermessen auch an seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben. 

Stand Dezember 2019